Die Realisierung eines guten baulichen Schallschutzes beginnt bereits in der Planungsphase. Hier werden bereits die Grundlagen gelegt.
Die DIN 4109, die die Mindestanforderungen an den Schallschutz regelt, kann in vielen Bereichen nicht als der übliche Schallschutz angesehen werden.
Die DIN 4109 stellt im Grunde das baurechtlich einzuhaltende Mindestmaß an den Schallschutz dar, durch den nur unzumutbare Belästigungen vermieden werden können.
Klare Regelungen zu dem üblicherweise geschuldeten Schallschutz fehlen. Dadurch kommt es in vielen Fällen bereits in der Planung zu einer Abweichung zwischen den Erwartungen der Nutzer und dem, was
die geplante Baukonstruktion leisten kann.
Zu den bereits aus der Planung resultierenden Problemen kommen oftmals auch noch handwerkliche Ausführungsfehler.
Zur sachgerechten Beurteilung bei dem vorliegenden Verdacht auf Mängel im Schallschutz ist es daher wichtig, sowohl die bauakustischen Grundlagen, als auch die typischen Konstruktionen auf dem Bau zu
kennen.
Durch Schallmessungen stellen wir fest, ob der erreichte Schallschutz dem üblichen Schallschutz entspricht und ob der erreichte Schallschutz dem üblichen Schallschutz der verwendeten Konstruktion
entspricht.
Aus dem Verlauf der Messkurven lassen sich bei vorliegenden Problemen Rückschlüsse auf die Ursachen ziehen.
Wir messen und bewerten: